Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Europäisches Parlament will europarechtliche Grundlage für Hypothekarkredite schaffen
Das Europäische Parlament hat am Pläne für einen verstärkten Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobilienkrediten vorgestellt. Bereits im März 2011 hat die Kommission einen entsprechenden Richtlinienentwurf präsentiert. Im Vergleich dazu wählt das Parlament nun einen breiteren Ansatz und erhofft sich neben einer Stärkung des Konsumentenschutzes eine generelle Stabilisierung der Kreditmärkte und der Wirtschaft im Allgemeinen.
Der derzeitige Entwurf sieht eine Reihe von Standards vor, die in der gesamten Union gelten werden. Um auf Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten Rücksicht zu nehmen, ist jedoch kein „one size fits all“-Ansatz geplant.
Gegenüber dem Kommissionsentwurf enthält der Vorschlag des Parlaments einige wesentliche inhaltliche Erweiterungen. Betroffen sind vor allem die Themen Kundeninformation, Beziehung zwischen Kreditgeber und -nehmer nach Vertragsabschluss sowie Transparenz und Aufsicht. Insgesamt zielt das Parlament auf eine deutliche Stärkung der Position des Verbrauchers ab.
Im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens müssen sich Parlament und Rat auf einen gemeinsamen Entwurf festlegen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Rechtsakt...