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ESMA will Leerverkäufe europaweit einheitlich regeln; Liste mit mitgliedstaatlichen Maßnahmen veröffentlicht
Vor dem Hintergrund stark volatiler Aktienmärkte wirbt die ESMA für ein europaweit einheitliches Vorgehen gegen missbräuchliches Verhalten der Marktteilnehmer bei der Durchführung von Leerverkäufen. Sie verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die einschlägigen Regelungen der Market Abuse Directive (MAD), die bspw die Verbreitung irreführender Informationen zu Finanzinstrumenten verbietet.
Während Leerverkäufe grundsätzlich als legitime Handelsstrategie anerkannt sind, möchte die ESMA gegen die missbräuchliche Verwendung entschieden vorgehen. Die einzelnen mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden haben in der jüngsten Vergangenheit bereits verstärkt Maßnahmen getroffen und die Marktüberwachung intensiviert. Vor dem Hintergrund einer fehlenden europarechtlichen Handlungsbasis soll die ESMA als überregionale Aufsicht zukünftig eine koordinierende und unterstützende Rolle einnehmen und den zwischenstaatlichen Informationsaustausch forcieren.
Die Maßnahmen, die bisher von den nationalen Behörden eingeführt wurden, betreffen vor allem Leerverkaufsverbote für bestimmte Produkte und Firmen. Eine aktuelle Liste aller mitgliedstaatlichen Maßnahmen ist online auf der Homepage der ESMA ver...