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ÖBA 3, März 2011, Seite 166

Die Auskunftspflicht des Kreditinstituts nach dem Tod des Kunden und ihre prozessuale Durchsetzung

Olaf Riss

Nach dem Tod eines Bankkunden besteht in zahlreichen Fällen Informationsbedarf der Hinterbliebenen im Hinblick auf dessen bei Kreditinstituten gehaltenen Vermögenswerte. Es taucht deshalb regelmäßig die Frage auf, wer, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage vom Kreditinstitut diesbezüglich Auskunft verlangen kann. Neben diesen materiell-rechtlichen Aspekten der Auskunftspflicht erörtert der Beitrag auch den Weg ihrer prozessualen Durchsetzung.

After the death of a bank-customer in many cases the surviving dependants require information on the assets of the deceased held with the bank. Thus, regularly the question arises who, to what extent and based on which legal right is entitled to such information. This article covers not only this aspect of substantive law but also the mode of its procedural enforcement.

Stichwörter: Abhandlungsverfahren, Auskunftspflicht, Bankgeheimnis, Gerichtskommissär, Geschäftsbeziehung, Konto, Nachlass, Sparbuch, Tod des Bankkunden, Wertpapierdepot, Zeugnispflicht.

JEL-Classification: G 21, K 23, K 40.

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