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ÖBA 3, März 2011, Seite 129

BaFin verlängert Mitteilungspflicht für Netto-Leerverkaufspositionen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Allgemeinverfügung, wonach Marktteilnehmer Netto-Leerverkaufspositionen in ausgewählten Finanztiteln ab einer Schwelle von 0,2% der BaFin mitteilen und ab 0,5% veröffentlichen müssen, verlängert. Davon betroffen sind ua Netto-Leerverkaufsposition in Aktien der Allianz SE, Commerzbank, Deutsche Bank AG, und Deutsche Postbank AG. Die Regelung gilt bis .

Rubrik betreut von: Sylvia Stock
Frau Mag. Sylvia Stock ist Head of Regulatory Advisory bei der Deloitte Financial Advisory GmbH; e-mail: sstock@deloitte.at
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