zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 2, Februar 2011, Seite 67

Nationale Umsetzung der CRD III: BGBl I Nr 118/2010

Mit dem Bundesgesetzblatt BGBl I Nr 118/2010 wurde die Richtlinie des Europäischen Parlamentes 2010/76/EG hinsichtlich der Regelungen für Vergütungspolitik in nationales Recht umgesetzt.

Durch das Bundesgesetzblatt wird Abschnitt X. („Sorgfaltspflichten und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“) des BWG um § 39b („Grundsätze der Vergütungspolitik und -praktiken“) erweitert. Gemäß § 39b BWG werden Kreditinstitute bei der Festlegung und Anwendung ihrer Vergütungspolitik und -praktiken aufgefordert, die in Anlage zu § 39b genannten Grundsätze anzuwenden. Ziel der neuen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Vergütungspolitik ist die Schaffung einer nachhaltigen und langfristigen Vergütungsstruktur, die mit einem wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Entsprechend den neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Sorgfaltspflichten wurde auch § 26 BWG (Offenlegungspflichten) überarbeitet und ergänzt. Die neuen Vergütungsvorschriften sind mit in Kraft getreten. Der Vollständigkeit halber möchten wir darauf hinweisen, dass § 39c BWG („Vergütungsausschuss“) im Bundesgesetzblatt als Änderung des Bankwesengesetzes im Inhaltsverzeichnis (Artikel 2 Nr 1 BGBl I 118/2010) angeführt wird, eine entsprechende Ge...

Daten werden geladen...