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ÖBA 1, Jänner 2011, Seite 1

Europäisches Parlament verabschiedet Alternative Investment Fund Managers (AIFM) Richtlinie

Das Europäische Parlament hat in der Plenarsitzung vom den Kompromissentwurf der AIFM Richtlinie angenommen und somit den Weg für einen erstmaligen europäischen rechtlichen Rahmen für die Regulierung alternativer Investments geebnet.

Nach einem insgesamt 18 Monate langen Gesetzgebungsprozess sowie intensiven Diskussionen und kontroversen Positionen im EU Parlament und EU Rat hinsichtlich der Regelungen der künftigen AIFM Richtlinie werden nun neue Anforderungen auf „klassische“ Alternative Investment Fund Manager wie Hedgefonds und Private Equity Fonds sowie u.a. auch auf Manager von Immobilien-Investmentfonds und Spezialfonds, wie sie von jeder österreichischen Kapitalanlagegesellschaft aufgelegt werden, zukommen. Die Umsetzung der AIFM Richtlinie wird die Geschäftstätigkeit dieser Alternative Investment Fund Manager jedenfalls aus operationeller, administrativer sowie Compliance-Sicht nachhaltig prägen.

In Österreich ist, abhängig von der nationalen Umsetzung, vor allem das Zusammenspiel zwischen der neuen und den bestehenden Regelungen (InvFG, BWG) ein Kernpunkt der Implementierung, z.B. in Fragen der ggfs. erforderlichen (zusätzlichen) Konzession, der Bestimmungen zu Conduct of Business Rules oder...

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