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ÖBA 12, Dezember 2010, Seite 794

Die Anerkennung und Vollstreckung englischer freezing injunctions in Österreich

Bettina Nunner-Krautgasser

Die der Absicherung einer künftigen Vollstreckung dienende englische freezing injunction (früher: Mareva injunction) gilt als äußerst schlagkräftige verfahrensrechtliche Waffe, die nicht nur den Schuldner, sondern typischerweise auch dessen kontenführende Banken betrifft. Im folgenden Beitrag wird untersucht, welche Wirkungen worldwide freezing injunctions im internationalen Rechtsverkehr entfalten können und inwiefern eine Anerkennung und Vollstreckung in Österreich in Betracht kommt.

The freezing injunction (formerly: Mareva injunction) – an instrument to secure future enforcement – is considered a very powerful weapon in procedural law. It concerns not only the debtor himself, but also banks with which the debtor keeps accounts. The following article analyses the impact of worldwide freezing injunctions in international legal relations as well as their recognition and enforcement in Austria.

Die Anerkennung und Vollstreckung englischer freezing injunctions in Österreich

Stichwörter: freezing injunction, Mareva injunction, einstweilige Maßnahmen, einstweiliger Rechtsschutz, Kontensperre, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.

JEL-Classification: G 21, K 23, K 40.

Dem internationalen einstweiligen Rechtsschutz kommt auch im Bankbereich erhebliche Bedeutung zu. Ein besonders heikler Punkt betrifft die Frage, welche Wirkungen ausländische einstweilige Maßnahmen im Inland entfalten, insb ob und inwieweit eine von einem Gericht eines anderen EU-Mitgliedstaats erlassene einstweilige Maßnahme in Österreich anzuerkennen und zu vollziehen ist.

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