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Verordnungen zur Umsetzung der CRD II-Richtlinien kundgemacht
Die Verordnungen wurden auf der Grundlage von entsprechenden Ermächtigungen im Zuge der gesetzlichen Umsetzung der CRD II-Richtlinien (BWG idF BGBl I 2010/72) erlassen und betreffen die folgenden Bereiche:
Änderung der Solvabilitätsverordnung (BGBl II 2010/335)
Hybridverordnung – HybV (BGBl II 2010/336)
Änderung der Offenlegungsverordnung (BGBl II 2010/337)
Liquiditätsrisikomanagementverordnung – LRMV (BGBl II 2010/338).
Die umfangreichste Neuerung betrifft die Novelle der Solvabilitätsverordnung. Wesentliche Änderungen betreffen zB die ausdrückliche Anerkennung von Forderungen aus Leasinggeschäften im Rahmen des Kreditrisiko-Standardansatzes (§ 28a SolvaV) sowie die Neuregelung der Voraussetzungen zur Anerkennung von verpfändeten Lebensversicherungen für die Zwecke der Kreditrisikominderung (§ 109 SolvaV). Für Verbriefungen stellen die §§ 156 und 157 klar, wann Forderungen bzw das Kreditrisiko aus Forderungen als effektiv übertragen gelten. Weitere Neuerungen betreffen Änderungen im Hinblick auf den fortgeschrittenen Meßansatz zur Ermittlung des operationellen Risikos (§§ 190, 194a SolvaV) sowie betreffend die Behandlung von Kreditderivaten zur Ermittlung des Positionsrisikos (Spiegelbildprinzip, § 204 SolvaV).
Bei der Hybridverordnung (HybV) handelt es sich um eine neue Veror...