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ÖBA 11, November 2010, Seite 705

Einigung von Europäischem Parlament und Rat über neue Aufsichtsarchitektur

Nach monatelangem Tauziehen über die Ausgestaltung und Kompetenzen der neuen Aufsichtsbehörden kam es diesen Monat zu einer Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat. Das Europäische Parlament hat die entsprechenden Verordnungen in der Kompromißfassung am in erster Lesung verabschiedet, der Ratsbeschluß soll in der nächsten Sitzung am erfolgen. Die neugeschaffenen Behörden sollen am ihre Arbeit aufnehmen.

Im Kern besteht die neue Aufsichtsarchitektur aus drei neugeschaffenen ESAs (European Supervisory Authorities):

European Banking Authority (EBA), Standort: London

European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), Standort: Frankfurt

European Securities Markets Authority (ESMA), Standort: Paris

Die ESAs werden – etwa durch ein Joint Committee – eng zusammenarbeiten und setzten sich aus Vertretern der 27 nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Sie lösen die bestehenden Level 3-Ausschüsse (CEBS, CEIOPS und CESR) ab. Neben den Agenden dieser Ausschüsse werden den ESAs weitergehende Aufsichtskompetenzen übertragen. Im Gegensatz zu den Vorgängerorganisationen können die ESAs auch rechtlich bindende Entscheidung treffen.

Zu den neuen Kompetenze...

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