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ÖBA 8, August 2010, Seite 483

VwGH Erkenntnis: Wertpapierhandel auf eigene Rechnung als Bankgeschäft

Zu einer unter Umständen folgenschweren Entscheidung ist der VwGH mit seinem Erkenntnis vom gekommen, wonach der gewerbliche Wertpapierhandel (Effektengeschäft) auf eigene Rechnung durch Unternehmen als konzessionspflichtiges Bankgeschäft zu werten ist, da Unternehmen über kein Privatvermögen verfügen. Hintergrund dieses Entscheides war der Fall eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens, das Wertpapierhandel auf eigene Rechnung ohne entsprechende Legitimation betrieben hat. Die FMA war in diesem Fall unter Auflistung der durchgeführten Wertpapiertransaktionen zu der Überzeugung gekommen, daß eine Übertretung gem § 98 Abs 1 (Betreiben von Bankgeschäften ohne Berechtigung) iVm § 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG vorliegt. Begründend führte sie an, daß das Effektengeschäft gemäß § 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG zu den Bankgeschäften zähle, soweit es nicht für das Privatvermögen erfolge, und wurde nun in ihrer Ansicht vom VwGH bestätigt.

Insbesondere für Industrieunternehmen könnte dieser Entscheid des VwGH weitreichende Konsequenzen haben, nämlich das Erfordernis einer Bankenkonzession. Es ist nicht unüblich, daß Unternehmen Wertpapierhandel auf eigene Rechnung betreiben um ihr Finanzergebnis aufzubessern. Durch den VwGH Entscheid wird der...

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