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Regierungsvorlage für neues Verbraucherkreditgesetz
Das Parlament veröffentlichte eine Regierungsvorlage, mit der ein neues Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge geschaffen wird. Das neue Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge in nationales Recht. Wesentlicher Regelungsinhalt der Richtlinie ist das privatrechtliche Verhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer sowie dem daran anzusetzenden Verbraucherschutz. Im Zuge der nationalen Umsetzung werden ua das ABGB, das Konsumentenschutzgesetz sowie das BWG geändert.
Das neue Verbraucherkreditgesetz gliedert sich in 6 Abschnitte und 3 Anhänge. Im 1. Abschnitt werden Grundsatz und Begriffsbestimmungen definiert. Der 2. Abschnitt bildet das Kernstück, mit Bestimmungen zu Anwendungsbereich des Verbraucherkreditvertrages, Informationspflichten, Rücktrittsrechten des Verbrauchers, etc. Der 3. Abschnitt enthält Sonderbestimmungen zu Überziehungsmöglichkeiten. Regelungsinhalt des 4. und 5. Abschnitts sind Sonderbestimmungen für die Kreditierungsform der Überschreitung, des Zahlungsaufschubs und sonstige Finanzierungshilfen sowie für Verbraucherkreditverträge. Abschließend sind im 6. Abschnitt ergänzende Bestimmungen zusammengefaßt.
Das Verbraucherkreditgesetz soll mit in Kraft treten. Sofern nicht ander...