Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unzulässige Klauseln in Leasingverträgen
§§ 864a, 879 Abs 3 AGB. §§ 6, 9 KSchG. §§ 3, 5 VerbrKrVO
Unzulässige Klauseln in Finanzierungsleasingverträgen mit Verbrauchern.
Aus den Entscheidungsgründen:
Der nach § 29 Abs 1 KSchG klageberechtigte Verein macht Unterlassungsansprüche nach den §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Erstbeklagte betreibt hauptsächlich in Kärnten FinanzierungsleasinggeschäfteS. 245 mit Verbrauchern. Sie verwendet dafür AGB, die unter anderem die im vorliegenden Verfahren strittigen Klauseln enthalten. Die Zweitbeklagte ist die „Muttergesellschaft“ der Erstbeklagten; ihre Passivlegitimation ist im Revisionsverfahren nicht mehr strittig.
Die Geschäfte werden regelmäßig in folgender Weise abgeschlossen: Interessieren sich Verbraucher für ein Leasingobjekt, setzen sie sich mit der Erstbeklagten in Verbindung. Diese schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab oder tritt in einen allenfalls schon vom Verbraucher geschlossenen Kaufvertrag ein; sie wird Eigentümerin des Objekts. Die Bedingungen des Kaufvertrags werden vom Verbraucher ausgehandelt, nicht von der Erstbeklagten; diese verfügt über keine eigenen Vertragsbedingungen, an die sich die Verkäufer halten müßten.
Die Leasingverträge werden in der Regel auf 48 bis 60 Monat...