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Zum Geldtransfergeschäft (vor Erlassung der ZaDiG)
§ 98 Abs 1 iVm § 1 Abs 1 Z 23 BWG – Fassung BGBl I 2003/35 bis zur Erlassung des ZaDiG BGBl I 2009/66
Die Annahme von Geldbeträgen durch eine GmbH, deren blockweise Überweisung ins Ausland auf Konto einer ausländischen Bank, wovon die von den Einzahlern bedachten Empfänger diese wieder abheben bzw ausbezahlt erhalten, stellt das Geldtransfergeschäft iSd § 1 Abs 1 Z 23 BWG (nunmehr § 1 Abs 2 Z 5 ZaDiG) dar. Auch das Fehlen von Jud bewirkt keine unverschuldete Rechtsunkenntnis, insbesondere wenn aus den parlamentarischen Materialien kein Zweifel an der Konzessionsbedürftigkeit bleibt. Auch die möglicherweise rechtswidrige Säumnis der FMA im Konzessionsverfahren ändert daran nichts.
Mit Straferkenntnis der FMA vom wurde der Bf für schuldig erkannt, es als Geschäftsführer der P GmbH gemäß § 9 Abs 1 VStG zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft an ihrem Unternehmenssitz in W, ohne über die erforderliche Berechtigung zu verfügen, Finanztransfergeschäfte seit bis jedenfalls dadurch gewerblich betrieben habe, daß sie fortlaufend Bargeldbeträge von Kunden gegen Ausstellung einer Bestätigung entgegengenommen und daraufhin die gesammelten B...