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ÖBA 1, Jänner 2010, Seite 69

Zurückweisung der Revision in einem Haftpflichtprozeß wegen mangelhafter Anlageberatung

§§ 1293, 1489 ABGB; §§ 502, 528 ZPO

Zur Frage, wann der Primärschaden beim Erwerb von Wertpapieren eintritt und demgemäß die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, mag die Rsp des OGH nicht einheitlich sein. Aber selbst, wenn das Berufungsgericht mit dieser Begründung die ordentliche Revision zu Recht zugelassen hätte, ist die Revision als unzulässig zurückzuweisen, wenn sie nur andere Rechtsfragen releviert.

Aus der Begründung:

Der Kläger wollte eine Pensionsvorsorge treffen. Er teilte seiner (nunmehrigen) Ehefrau, einer Vermögensberaterin beim beklagten Wertpapierdienstleistungsunternehmen, mit, er wolle eine sichere Vorsorge treffen, zB eine Lebensversicherung. Die Frau des Klägers stellte ihm daraufhin das Produkt „Flexibel“, eine treuhändige Kommanditbeteiligung an einer in Immobilien investierenden Gesellschaft, als ein sicheres Produkt vor, bei dem man nach der Laufzeit mehr herausbekäme als bei einer Lebensversicherung. Man könne mit einem Kapitalertrag von 6 bis 9% rechnen. Über einen möglichen Kapitalverlust wurde nicht gesprochen. Daraufhin zeichnete der Kläger dieses Produkt am . Wenn er gewußt hätte, daß er bei dieser Veranlagung auch nur das eingezahl...

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