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Pandemiebedingte Nutzungsbeeinträchtigung einer Rechtsanwaltskanzlei?
immo aktuell 2022/26
Der Umstand, dass die Nutzung des Bestandobjekts als Rechtsanwaltskanzlei deshalb nur eingeschränkt erfolgte, weil die Nachfrage nach der Tätigkeit als Wirtschaftsanwältin und wegen der konkreten Mandantenstruktur pandemiebedingt stark reduziert war, rechtfertigt keine Mietzinsreduktion.
Sachverhalt: [1] Die Klägerin ist Eigentümerin und Vermieterin, die Beklagte Mieterin des Bestandobjekts in * W*, mit einer Nutzfläche von rund 250 m2. Die Beklagte hat das Objekt zum Zweck des Betriebs einer Rechtsanwaltskanzlei angemietet. Dort ist der Geschäftsführer der Beklagten als einziger Jurist neben zwei Sekretärinnen tätig.
[2] Die Beklagte hat den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Wirtschaftsrecht. Die meisten Mandanten der Beklagten reduzierten aufgrund des behördlichen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von COVID-19 mit ihre Geschäftstätigkeit auf unbedingt notwendige Projekte. Die von der Beklagten angebotenen Dienstleistungen wurden daher von Mitte März bis Mai 2020 um rund 80 % weniger nachgefrag...