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ZWF 4, Juli 2015, Seite 197

Offshore-Strukturen: Anwendbarkeit der materiellrechtlichen steuerlichen Korrekturmöglichkeiten im österreichischen und deutschen Steuerstrafrecht

Gerhard Dannecker

Werden „Offshore-Strukturen“ abgabenrechtlich nicht anerkannt, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen dies auch zu einer finanzstrafrechtlichen Verantwortung führt. Der vorliegende Beitrag widmet sich insb den strafrechtlichen Konsequenzen im Fall der Nichtanerkennung infolge Missbrauchs (§ 22 BAO). Dieser Artikel stellt die Zusammenfassung des ausführlichen Beitrags im Tagungsband Finanzstrafrecht 2014 (Hrsg Roman Leitner) dar, der kürzlich im Linde Verlag erschienen ist.

1. Gestaltungsfreiheit und Gestaltungsmissbrauch im Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Die Gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist für Bürger und Unternehmen Ausdruck ihrer freiheitlichen Grundrechtsbetätigung. Dies hat der Staat grundsätzlich zu respektieren. Deshalb ist es jedem Steuerpflichtigen grundsätzlich erlaubt, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen. Er darf die gesetzlichen Möglichkeiten durch Gestaltung der Sachverhalte zum Zweck der Steueroptimierung einsetzen. Auch für internationale Sachverhalte gilt, dass Steuerplanung unter Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeiten unterschiedlicher nationaler Rechtsordnungen und von Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich keine Vermutung des Rechtsmissbr...

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