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„Abschleicher“ und Gruppenanfragen – Anmerkung aus österreichischer Sicht
Wie Holenstein zutreffend anmerkt, ist die Beurteilung der Zulässigkeit von Gruppenanfragen bereits deshalb schwierig, weil nicht abschließend geklärt ist, ob die Interpretation des OECD-MK dynamisch oder statisch zu erfolgen hat. So geht die österreichische Finanzverwaltung etwa von einer dynamischen Interpretation aus und hält Gruppenanfragen folglich auch im Anwendungsbereich jener DBA für möglich, die vor dem , somit vor Aufnahme von Gruppenanfragen in die Musterkommentierung, abgeschlossen wurden, sofern sie eine dem „neuen“ Art 26 Abs 5 OECD-MA entsprechende Bestimmung enthalten (dh auch die Erteilung von Bankinformationen ermöglichen). In der österreichischen Literatur wird demgegenüber einer statischen Interpretation der Vorzug gegeben.
1. Auslegungsfragen iZm dem DBA Österreich – Schweiz
In Hinblick auf das DBA zwischen Österreich und der Schweiz darf – wie Holenstein richtig ausführt – aber selbst bei grundsätzlich dynamischem Verständnis der OECD-Musterkommentierung freilich nicht außer Acht gelassen werden, dass nach dem zwischen den Vertragsstaaten ausgetauschten Notenwechsel zur Auslegung des Art 26 (neben den allgemeinen im Schlussprotokoll angeführten Grundsätzen) der...