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ZWF 3, Mai 2015, Seite 140

„Abschleicher“ und Gruppenanfragen im Verhältnis Österreich – Schweiz

Daniel Holenstein

Am haben die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich das Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Steuerabkommen) abgeschlossen. Dieses Abkommen soll die effektive Besteuerung von in Österreich ansässigen Personen sicherstellen, die als Vertragspartner einer schweizerischen Bank oder einer anderen schweizerischen Zahlstelle an Vermögenswerten nutzungsberechtigt sind, die bei dieser Zahlstelle verbucht sind. Die Sicherstellung der effektiven Besteuerung erfolgt entweder durch eine anonyme Einmalzahlung oder durch die freiwillige Meldung. Das Steuerabkommen ist am in Kraft getreten.

1. Gruppenanfrage des BMF iZm „Abschleichern“

Da zwischen dem Abschluss und der Veröffentlichung des Abkommens und dessen Inkrafttreten einige Monate lagen und es zudem nur auf Kunden von Schweizer Banken anwendbar war, die bei Inkrafttreten des Abkommens bei einer schweizerischen Bank oder einer anderen schweizerischen Zahlstelle über Vermögenswerte verfügten, entzogen sich nicht wenige österreichische Steuerpflichtige der durch das Steuerabkommen vorgesehenen Besteuerung, indem sie ihre Vermögenswerte aus der Schweiz schafften bzw auf eine nicht unt...

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