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ZWF 3, Mai 2015, Seite 131

Nemo tenetur

ZWF Redaktion

§ 33 FinStrG

Fink, Gilt „nemo tenetur se ipsum accusare“ auch für juristische Personen? wistra 2014, 457

Der Beitrag begründet, warum ein Nemo-tenetur-Schutz auch für juristische Personen erforderlich ist, um die Selbstbelastungsfreiheit des leitenden Personals von juristischen Personen zu gewährleisten.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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