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Sperrwirkung der Verfolgung in einem anderen Mitgliedstaat
ZWF 2015/33
Art 54 SDÜ
OLG Linz 7 Bs 131/14k
Werden unverzollte und unversteuerte Zigaretten aus dem EU-Ausland nach Österreich und weiter nach Deutschland verbracht und wurde der Schmuggler in Deutschland rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Schmuggels in Tateinheit mit Steuerhinterziehung verurteilt, ist das in Österreich gegen den Schmuggler geführte Verfahren wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gem §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 FinStrG wegen ne bis in idem (Art 54 SDÜ) einzustellen.