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Strafbemessung, StRÄG 2015
§§ 32 ff, 83 ff, 133, 153 StGB
Höcher, Das „StGB 2015“ und seine Auswirkungen auf die Strafzumessungspraxis, ecolex 2015, 283
Der Autor hat die Auswirkungen der geplanten Neuregelung der Wertgrenzen im Vermögensstrafrecht auf die Strafbemessung im Rahmen eines Praktikerseminars unter Beteiligung von Richtern und Staatsanwälten überprüft. Aus den Ergebnissen des Seminars könne man erkennen, dass niedrigere Strafdrohungen nicht zwangsläufig zu niedrigeren Strafen führen müssen. Weiters lasse sich erahnen, dass eine Veränderung der Wertgrenzen auch zu einer Änderung bei der Bewertung eines eingetretenen Vermögensschadens (bzw des Werts einer Sache/eines Gutes) im Rahmen der Erschwerungs- und Milderungsgründe führen kann. Schließlich stelle eine Verengung der zur Verfügung stehenden Strafrahmen auch immer einen Eingriff in das richterliche Strafzumessungsermessen und damit in „die Krone der richterlichen Tätigkeit“ dar.
Siehe dazu den Entwurf zum StRÄG 2015 2015 (98/ME 25. GP) sowie Jünger/Kahl, Ministerialentwurf zum StRÄG 2015, in diesem Heft, 104, bzw Schmieder/Singer, Anmerkungen zum Ministerialentwurf des StRÄG 2015 aus Verteidigersicht, in diesem Heft, 107.
Mario Schmieder / Norbert Wess