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Festnahme, Informationsgebot
ZWF 2015/29
§ 171 Abs 4 Z 2 lit c StPO, Art 36 WÜK
Die Unterlassung der Belehrung eines Festgenommenen über die Möglichkeit der Verständigung seiner konsularischen Vertretung (§ 171 Abs 4 Z 2 lit c StPO iVm Art 36 WÜK) stellt eine grundrechtsrelevante Rechtsverletzung dar, weil diese Bestimmung ihrem Zweck nach die Unterstützung des Verhafteten bei Bemühungen um Freilassung im Auge hat.