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Überprüfung unausgeräumter Mängel des Abgabenverfahrens
ZWF 2015/23
; , 13 Os 116/13b
Der pauschale Verweis auf im Schätzungswege festgestellte Besteuerungsgrundlagen und diesbezüglich in Rechtskraft erwachsene Bescheide genügt finanzstrafrechtlichen Ermittlungserfordernissen nicht. Bleiben aus den Tatsachengrundlagen des finanzbehördlichen Schätzungsergebnisses ableitbare Mängel unausgeräumt, bedarf es einer weiteren Überprüfung durch einen Sachverständigen.