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Paysafecard als selbständiger Wertträger
ZWF 2015/14
OLG Innsbruck , 11 Bs 353/14w (RIS-Justiz RI0100023)
Paysafecards sind selbständige Wertträger. War der Vorsatz des Täters nicht darauf gerichtet, die Paysafecards selbst herauszulocken, sondern den PIN-Code zu deren Aktivierung auszuspähen, scheidet Betrug aus und ist das Verhalten des Täters nach § 148a StGB zu qualifizieren.