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Steuerzuschläge und ne bis in idem
Art 4 7. ZP EMRK
Bülte, § 398a AO im Licht des europäischen Grundsatzes ne bis in idem, NZWiSt 2014, 321
§ 398a dAO eröffnet ein Strafverfolgungshindernis im Fall der Leistung von Steuerzuschlägen; es fragt sich, ob es sich dabei um Strafen handelt, die Ne-bis-in-idem-Wirkung entfalten.
Bedeutsam ist diese Frage in Fällen einer missglückten oder bewusst unrichtigen Selbstanzeige: In diesem Fall hat der Steuerpflichtige bereits gezahlt, und es stellt sich die Frage ob er nun „abermals“ bestraft werden kann. Bülte löst diese Frage differenziert unter Bezugnahme auf ein schutzwürdiges Vertrauen.
In Österreich können sich nunmehr ähnliche Problemstellungen bei Zuschlägen nach § 29 Abs 6 FinStrG idF FinStrG-Novelle 2014 ergeben.