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ZWF 1, Jänner 2015, Seite 27

Korruption: verbotene Intervention

ZWF 2015/5

§§ 304 ff, 308 StGB

– Benko

Bei der Ausübung von Ermessen liegt Pflichtwidrigkeit vor, wenn die Dienstverrichtung auf unsachlichen Beweggründen des Amtsträgers beruht (vgl RIS-Justiz RS0096099; RS0096116; RS0109171; zuletzt 17 Os 30/14m).

Hier: Geplante Einflussnahme auf italienische Steuerbeamte, auf dass diese ihr Amt parteilich ausüben mögen, um den beschleunigten und positiven Abschluss eines Steuerverfahrens zu bewirken.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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