Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Privathaftpflichtversicherung: Bedienen schwerer Arbeitsgeräte als Gefahr des täglichen Lebens
RSS-E 61/23
Warum das Arbeiten mit einer Axt und das Befüllen einer Maschine mit den zuvor mithilfe der Axt für das Häckseln aufbereiteten Gegenständen (wie etwa hier das Erntegut) generell nicht zu den im Rahmen der privathaftpflichtversicherten Aktivitäten versicherten Gefahren des täglichen Lebens zählen sollen, ist nicht ersichtlich. Das Bedienen schwerer Arbeitsgeräte ist weder vom privaten Bereich in der BeschreiS. 180 bung des Versicherungsschutzes ausgenommen noch ergibt sich dies aus den in Art 12 AHB 2018 aufgezählten Beispielsfällen.
Der Antragsteller hat bei der Antragsgegnerin eine Haushaltsversicherung ... abgeschlossen, die auch eine Privathaftpflichtversicherung umfasst.
Art 12 ABH 2018 lautet auszugsweise:
„Artikel 12 – Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes
1. Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere
...“
Der Antragsteller begehrt die Deckung aus der Haftpflichtversicherung für folgenden Schadensfall ...: Der Antragsteller half seinem Neffen bei der Maisernte im Rahmen d...