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Abgrenzung von Schadensfällen zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Privathaftpflichtversicherung
RSS-E 32/23
1. Die Bestimmung des Art 15.4.3 ABH 2017 dient der Abgrenzung von Schadensfällen zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Privathaftpflichtversicherung. Die Abgrenzung soll Doppelversicherungen vermeiden.
2. In diesem Sinn sind Schadenersatzverpflichtungen aus der Haltung oder Verwendung der nach dem österreichischen KFG kennzeichenpflichtigen Kraftfahrzeuge schlechthin von der Haushaltsversicherung ausgeschlossen.
3. Vorbereitungshandlungen für das Be- und Entladen werden zum Ladevorgang gerechnet, der zur Verwendung des Fahrzeugs gehört. Nicht dem Gebrauch zuzurechnen sind dagegen solche Vorbereitungshandlungen vor Beginn des Beladens, bei denen das Fahrzeug noch nicht beteiligt ist.
4. Sobald der Kofferraum geöffnet wird, um den Inhalt des Einkaufswagens in das Fahrzeug zu laden, liegen eine Beladung und somit eine Verwendung des Kraftfahrzeugs vor. Dies lässt sich auch mit der durch die Beladung erfolgenden erhöhten Gefahrenlage begründen. Um die Heckklappe zu öffnen, ist es in der Regel notwendig, zumindest eine Hand vom Einkaufswagen zu nehmen. Damit ist aber die Kontrollmöglichkeit hinsichtlich des Einkaufswagens bereits reduziert, umso mehr, wenn beide Händ...