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ZVers 3, Mai 2023, Seite 123

Leitungswasserversicherung: Rohrleitung innerhalb eines „Pufferspeichers“ als Rohrleitung im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen oder Teil einer angeschlossenen Einrichtung?

Art 1 und Art 2 AWB 2009; BB EHLWG009

1. Eine angeschlossene Einrichtung im Sinne des Art 1.1 AWB 2009 ist nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers jedes Behältnis, das bestimmungsgemäß Wasser durchlässt oder aufnimmt und dauernd durch eine Zuleitung oder durch eine Ableitung oder durch beides mit dem Rohrsystem verbunden ist. Der Pufferspeicher des Klägers ist daher eine angeschlossene Einrichtung im Sinne der Versicherungsbedingungen.

2. Die wasserführende Rohrleitung innerhalb des Pufferspeichers ist gebrochen und hat diesen beschädigt. Da diese Rohrleitung ein Bestandteil der technischen Einheit „Pufferspeicher“ ist, liegt ein Bruchschaden an einer angeschlossenen Einrichtung und nicht ein Bruchschaden an einer wasserführenden Rohrleitung im Sinne der Bedingungen vor, was auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlich ist.

Zwischen den Streitteilen besteht ein Versicherungsvertrag, der unter anderem eine Leitungswasserschadensversicherung für das Wohnhaus des Klägers beinhaltet und dem die Allgemeinen Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2009) zugrunde liegen. Diese lauten auszugsweise:

S. 124 „Artikel...

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