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Die Marktkomponente im internationalen Steuerrecht
Der jüngst veröffentlichte Ansatz der OECD, das Weltbesteuerungssystem auf neue Beine zu stellen, hat eine Schlagseite, die zum Vorteil der Europäer und zum Nachteil der USA ausgestaltet ist. Der Ansatz ist ein Versuch, auch die Marktkomponente in die Besteuerungsrechte einzubeziehen.
1. Ausgangslage
Besteuerungsrechte bei grenzüberschreitenden Sachverhalten knüpfen aufgrund von historisch beachtlichen Argumenten an eine räumliche Anbindung. Das ist kein Phänomen des Steuerrechts an sich, sondern ging mit der Entwicklung des Völkerrechts einher und lässt sich im Staatsbürgerschaftsrecht oder den Immaterialgüterrechten ebenso beobachten. Erst ein „genuine link“ berechtigt einen Staat, wenn er neben dem Staat, der aufgrund der Ansässigkeit des Abgabepflichtigen das Welteinkommen erfasst, besteuern darf, seine Besteuerungsrechte auszuüben. Diese Zuordnungsprinzipien wurden in den Systemen der DBA beibehalten. Die Rechtsfolge ist, dass Umsätze, die keiner örtlichen Anknüpfung zurechenbar sind, dem Staat zugerechnet werden, in dem jene Abgabepflichtigen ansässig sind, die die Umsätze ausführen. Das beinahe gleichartige Konzept wird auch für Einkünfte angewandt, die aus grenzüberschreitend...