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EU-Kommission veröffentlicht Verordnungsentwurf zur Bildung einer Gruppe verbundener Kunden
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für eine Delegierte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) veröffentlicht. Der vorliegende Entwurf beruht auf einem von der EBA erarbeiteten Entwurf technischer Regulierungsstandards zur Bildung der Gruppe verbundener Kunden (EBA/RTS/2022/12).
Der gegenständliche Entwurf für eine Delegierte Verordnung legt fest, unter welchen Umständen die in Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR enthaltenen Voraussetzungen für die Bildung von Gruppen verbundener Kunden als erfüllt betrachtet werden. Die Regelung bezieht sich auf Fälle, in denen zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen durch bestimmte Risikofaktoren so eng miteinander verbunden sind, dass sie in Hinblick auf das Risiko als Einheit behandelt werden.
Zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen bilden eine Einheit, wenn zwischen ihnen entweder ein Kontrollverhältnis oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Ein solches Kontrollverhältnis liegt insbesondere dann vor, wenn eine Person direkt oder indirekt die Kontrolle über die andere bzw. die anderen Personen ausübt und eine von ihnen nach Art. 22 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie)...