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VwGH zum richtigen Tragen von Schutzmasken
Entscheidung: Ra 2022/03/0277.
Norm: 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung.
Der VwGH hatte sich insbesondere mit der Frage auseinanderzusetzen, ob das Tragen einer Maske lediglich über dem Mundbereich (sohin nicht auch über dem Nasenbereich) von der Strafbestimmung des COVID-19-Maßnahmengesetzes erfasst war.
Der VwGH stellte klar, dass bereits der Begriff „Atemschutzmaske“ selbst iSd 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung nahelegt, dass eine Maske sowohl den Mund-, als auch den Nasenbereich abdeckt, erfolgt die Atmung doch durch beide genannten Organe. Auch aus einer systematischen Betrachtungsweise der 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung kommt man zum gleichen Ergebnis. Daneben hielt der VwGH fest, dass eine Auslegung, nach welcher eine Maske lediglich den Mund-, und nicht auch den Nasenbereich abdecken müsste, dem Zweck der Maskenpflicht widerspreche.
Link zur Pressemitteilung des VwGH: https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/2023/ra_2022030277.html?0.