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Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule
Erhöhung der Dienstgeberabgabe, Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags
(SWK) – Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2024 beschlossen. Darin vorgesehen sind ua eine befristete Umsatzsteuerbefreiung (Steuersatz von 0 % ohne Verlust des Vorsteuerabzugs) für Photovoltaikmodule und eine Erhöhung der Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bei gleichzeitiger Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
1. Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule
Für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen nach dem und vor dem soll unter folgenden Voraussetzungen der Umsatzsteuersatz auf 0 % sinken:
Die Lieferungen oder Installationen erfolgen an oder die innergemeinschaftlichen Erwerbe bzw Einfuhren durch den Betreiber.
Installationen sollen anlagenspezifisch (zB Elektroinstallation) zu verstehen sein und müssen direkt gegenüber dem Betreiber erbracht werden. (Vor-)Arbeiten, die auch anderen Stromverbrauchern, -erzeugern bzw Zwecken zugutekommen, sollen nicht begünstigt sein.
Lieferungen oder sonstige Leistungen, die nur Mittel zum Zweck – Betrieb der Anlage – sind (zB Lieferung und Montage der Photovoltaikmodule samt...