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Vorsteuerrückerstattung steht einer nachfolgenden Umsatzsteuerveranlagung nicht entgegen
Entscheidung: Ra 2022/15/0087 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: §§ 20, 21 Abs 9 UStG; Vorsteuererstattungs-VO, BGBl 1995/279.
Sachverhalt und Verfahren: Ein ausländisches (Drittland-)Unternehmen ohne Betriebsstätte in Österreich beantragte die Vorsteuererstattung nach der Vorsteuererstattungs-VO (VO). Das Finanzamt erstattete zunächst die Vorsteuern antragsgemäß. Nach einer Außenprüfung nahm das Finanzamt die Erstattungsverfahren wieder auf und setzte die zu erstattenden Vorsteuern mit null fest. Das Unternehmen habe in den betreffenden Jahren Umsätze in Österreich ausgeführt, weshalb Vorsteuern nur im Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden könnten. Weiters erließ das Finanzamt Umsatzsteuerbescheide, in denen es die Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und Leistungen schätzte und die – im Erstattungsverfahren zunächst geltend gemachten – Vorsteuern in Abzug brachte.
Das BFG gab der Beschwerde gegen die Wiederaufnahme der Erstattungsverfahren Folge und hob die Bescheide auf; dieses Erkenntnis erwuchs in Rechtskraft.
Das BFG gab auch der Beschwerde gegen die Umsatzsteuerbescheide Folge. Mit der eingetretenen Rechtskraft der Erstatt...