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SWK 26, 10. September 2023, Seite 1029

Die Anwendbarkeit des Eigenkapitalersatzgesetzes

Rechtsfolgen von Gesellschafterdarlehen

Tina Reiner

In einer Krise versuchen Gesellschafter oft, ihr Unternehmen durch Beigabe von liquiden Mitteln über Wasser zu halten. Durch diese Maßnahmen wird das Risiko einer allfälligen Insolvenz im besten Fall zur Gänze beseitigt. Im Worst-Case-Szenario wird jedoch lediglich das sich anbahnende Insolvenzverfahren zeitlich nach hinten verschoben und somit das Risiko ua auf die Gläubiger überwälzt, die keinen oder weniger Einblick in die Geschäftstätigkeit des jeweiligen Unternehmens haben. Dieser Beitrag bildet den Auftakt einer Serie zu ausgewählten Fragestellungen bei Gesellschafterdarlehen in der Krise.

1. Grundgedanken des Eigenkapitalersatzrechts

Ein Gesellschafter ohne juristische Vorbildung hat meist keine Sensibilität dafür, welche Rechtsfolgen mit einer gut gemeinten Liquiditätsbeigabe, mit der einer Insolvenz vorgebeugt werden soll, verbunden sein können. Sofern die Gesellschaft durch die Beschaffung weiterer monetärer Mittel über Wasser gehalten und unter Umständen auch saniert werden kann, sind grundsätzlich keine weiteren Folgen zu befürchten. Problematisch wird es jedoch dann, wenn trotz der Liquiditätsspritze ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt.

Vor allem Rechtsberater sollten d...

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