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Vereinbarung über Rückersatz von Ausbildungskosten
Entscheidung: 9 ObA 48/23h.
Soll der Arbeitnehmer zum Rückersatz von Ausbildungskosten verpflichtet werden, muss darüber noch vor einer bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden, aus der auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorgeht.