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SWK 22, 5. August 2023, Seite 922

Verstoß gegen Verpflichtung von Vermittlungsplattformen, die Kontaktdaten der Unterkunftgeber bekanntzugeben

Entscheidung: Ro 2021/13/0023 (Abweisung der Parteirevision).

Normen: §§ 15 Abs 2, 20 Abs 2 WTFG.

Sachverhalt und Verfahren: Der Geschäftsführer einer ausländischen Online-Vermittlungsplattform für Unterkünfte wurde für schuldig erkannt, in einer Vielzahl von Fällen unterlassen zu haben, die Kontaktdaten der bei der Plattform registrierten Unterkunftgeber sowie sämtliche Adressen der registrierten Unterkünfte im Gebiet der Stadt Wien dem Magistrat anzuzeigen.

Das BFG wies die Beschwerde (hinsichtlich der Schuld) ab und bestätigte im Grunde den Verstoß gegen die in § 15 Abs 2 WTFG geregelte Meldeverpflichtung.

Rechtliche Beurteilung: Die Revision bringt vor, es sei höchstgerichtlich nicht geklärt, ob die Anzeigepflicht nach § 15 Abs 2 WTFG ausländische Diensteanbieter überhaupt verpflichten könne.

§ 15 Abs 2 WTFG sieht vor, dass Diensteanbieter gemäß § 3 Z 2 E-Commerce-Gesetz bestimmte Daten dem Magistrat Wien innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist melden müssen. Ein solcher Diensteanbieter ist eine natürliche oder juristische Person oder sonstige rechtsfähige Einrichtung, die einen Dienst der Informationsgesellschaft bereitstellt. Weder das E-Commerce-Gesetz noch das WTFG stellen darauf ab, dass der Die...

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