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Grundstücksvermietung durch Gesellschafter-Geschäftsführer an GmbH und Zurverfügungstellung als „Dienstwohnung“
Entscheidung: Ra 2022/13/0096 (Parteirevision, teilweise Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: § 20 Abs 1 Z 1 EStG; § 22 BAO; § 12 Abs 10 UStG.
Sachverhalt und Verfahren: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer vermietete ein Haus an „seine“ GmbH, und diese überließ ihm dieses Haus als „Dienstwohnung“. Er erklärte Einkünfte aus Gewerbebetrieb (gewerbliche Vermietung) und machte die Vorsteuer für den Kauf des Hauses gelten. Das Finanzamt erkannte die Vermietungskonstruktion nicht an und nahm entsprechende Korrekturen (insbesondere eine Vorsteuerkorrektur) vor.
Das BFG erkannte das Mietverhältnis ebenfalls nicht an und wies die Beschwerde ab.
Rechtliche Beurteilung: Zur Vermietung: Eine Sachverhaltskonstellation wie die vorliegende unterliegt – entgegen der Beurteilung des BFG – (an sich) nicht dem § 20 Abs 1 Z 1 EStG. Sie ist vielmehr unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauches oder auch eines Scheingeschäfts zu prüfen.
Das zwischen Gesellschaftern einer GmbH und der GmbH bestehende Naheverhältnis gebietet es, behauptete Vereinbarungen an jenen Kriterien zu messen, welche für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum A...