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Keine Amtshaftung wegen gesetzwidriger COVID-19-Verordnung im Frühjahr 2020
Entscheidung: 1 Ob 88/23g.
Aus der vom VfGH festgestellten Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen einer COVID-19-Verordnung kann angesichts des nicht eindeutigen Gesetzestextes und des Zeitdrucks bei der Erlassung dieser Verordnung kein Verschulden des die Verordnung erlassenden Gesundheitsministers abgeleitet werden.