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Zur Versagung des Vorsteuerabzugs bei Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nach nationalem Zivilrecht
Entscheidung: Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie, C-114/22.
Normen: Art 167, 168 lit a, 178 lit a und 273 MwStSyst-RL.
Art 167, 168 lit a, 178 lit a und 273 MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung sind im Licht der Grundsätze der Steuerneutralität und der VerhältnisS. 892 mäßigkeit dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, nach denen dem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug allein deshalb versagt wird, weil ein steuerbarer wirtschaftlicher Vorgang in Anwendung der Bestimmungen des nationalen Zivilrechts als Scheingeschäft eingestuft wird und nichtig ist, ohne dass dargetan werden muss, dass die Voraussetzungen dafür, diesen Vorgang nach Maßgabe des Unionsrechts als fiktiven Umsatz einzustufen, erfüllt sind oder dass, wenn dieser Umsatz tatsächlich bewirkt wurde, er auf einer Mehrwertsteuerhinterziehung oder einem Rechtsmissbrauch beruht.