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Die neuen im Aufsichtsrat und die fünfte Jahreszeit
Für Aufsichtsräte und Eigentümer, und da besonders für Aktionäre, gibt es eine fünfte Jahreszeit: die Periode der Hauptversammlungen. Aufbauend auf den Beiträgen „Wer sind die neuen im Aufsichtsrat?“ (Teil I bis V in Aufsichtsrat aktuell 2022, S 134 ff, 180 ff und 225 ff sowie Aufsichtsrat aktuell 2023, S 19 ff und 70 ff) wende ich mich in diesem Beitrag dieser sogenannten fünften Jahreszeit zu.
1. Die fünfte Jahreszeit
Für jene Aktiengesellschaften, die „fast close“ praktizieren, kann die Feststellung des Jahresabschlusses im Aufsichtsrat schon im Februar und die Vorlage in der Hauptversammlung im März erfolgen. Die fünfte Jahreszeit reicht traditionell bis in den Juni. Dann haben die meisten börsenotierten Gesellschaften, deren Wirtschaftsjahr sich mit dem Kalenderjahr deckt, ihre Jahresabschlüsse unter Dach und Fach. Für die rasche Verabschiedung der Bilanz des letzten Geschäftsjahres spricht auch, dass man sich zeitlich nicht allzu lange mit der Vergangenheit beschäftigen muss und man den Blick lieber in die Zukunft richten kann.
Umgekehrt ist die nicht zeitadäquate Vorlage eines Jahresabschlusses ein Rauchzeichen, dass etwas nicht stimmt. Aus langjähriger Erfahrung des Autors las...