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COVID-19-Investitionsprämie und Immobilien
Mit der COVID-19-Investitionprämie setzt der Gesetzgeber einen Anreiz zu Neuinvestitionen, indem er Investitionen von Unternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 7 % bis 14 % fördert. Als förderfähig gelten auch viele Projekte im Bereich der Immobilien. Dieser Artikel soll mit Verweis auf die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einen Überblick zur Investitionsprämie im Immobilienbereich geben und aufzeigen, worauf Förderwerber zu achten haben.
1. Eckpunkte zur COVID-19-Investitionsprämie
Die Schaffung eines Anreizes für Unternehmen, in und nach der COVID-19-Krise in das Anlagevermögen zu investieren, bildet gemäß § 1 Abs 1 InvPrG den Gegenstand des Förderprogramms des Bundes. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; die Abwicklung erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), Begrenzt ist das gesamte Fördervolumen mit 3 Mrd €.
Als förderungswürdig erweisen sich materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen; vorausgesetzt die Investitionen werden von einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich getätigt und die ersten Maßnahmen iZm den Inve...