zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 4, August 2021, Seite 161

Schiedsgerichte

Johannes Peter Gruber

Der Stifter kann in der Stiftungsurkunde vorsehen, dass die Begünstigten ihre Ansprüche gegen die Privatstiftung vor einem Schiedsgericht geltend machen müssen. Wird diese Regelung gestrichen, sind wieder die regulären Gerichte zuständig. Das gilt auch für Ansprüche, die aus der Zeit vor der Streichung stammen. Eine aktuelle Entscheidung des OGH soll zum Anlass genommen werden, sich ein paar Gedanken über die Vor- und Nachteile eines Schiedsgerichts zu machen.

1. Schiedsgericht

Die Parteien können in einem Vertrag vereinbaren, dass alle Streitigkeiten aus dem Vertrag von einem Schiedsgericht zu entscheiden sind. Dann ist die Zuständigkeit der regulären Gerichte ausgeschlossen. In der Regel handelt es sich um Unternehmenskaufverträge oder internationale Lieferverträge. Grundsätzlich können aber alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden. Die Parteien müssen dies nur ausdrücklich und schriftlich vereinbaren. Ausgenommen sind familienrechtliche Streitigkeiten, bestimmte Bestandstreitigkeiten und verschiedene Arbeits- und Sozialrechtssachen, in denen eine gewisse Kontrolle durch staatliche Richter bleiben soll.

2. Vorteile

Der größte Vorteil von Sc...

Daten werden geladen...