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Trauner/Wakounig

Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft

Sozialversicherung, Steuern, Zoll und sonstige Abgaben

3. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2298-9

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft (3. Auflage)

S. 81318. Kammerumlagen

Zusammenfassung

Grundsätzlich sind für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, land- und forstwirtschaftliche Körperschaften bzw Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften die

  • Kammerumlagen gem § 122 Wirtschaftskammergesetz (WKG) 1998 (Kammerumlage 1) sowie die

  • Kammerumlagen und Kammerbeiträge der Landes-Landwirtschaftskammern

von Bedeutung.

18.1. Wirtschaftskammerumlage (WKG)

18/1

Der „Kammerumlage 1“ nach dem WKG unterliegen grundsätzlich alle Mitglieder der Wirtschaftskammer. Gemäß § 126 WKG werden die Kammerumlagen von den Finanzämtern eingehoben und stellen eine Abgabe im Sinne der BAO dar. Als Mitglieder der Wirtschaftskammer kommen auch land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (zB Lagerhausgenossenschaften) bzw Körperschaften in Betracht, falls die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

18.1.1. Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Fälligkeit

18/2

  • Der Steuersatz für die Kammerumlage 1 beträgt 3 Promille der Bemessungsgrundlage.

  • Die Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Vorsteuern (Vorsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb, Vorsteuer aus Übergang der Steuerschuld gem § 19 UStG – Reverse Charge).

  • Die Berechnung der Kammer...

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