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Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft
Trauner/Wakounig

Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft

Sozialversicherung, Steuern, Zoll und sonstige Abgaben

3. Aufl. 2016

Print-ISBN: 978-3-7073-2298-9

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Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft (3. Auflage)

S. 73210. Verbrauchsteuern

10/1

Bei den Verbrauchsteuern handelt es sich um Abgaben für bestimmte Waren, die im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht werden. Steuergebiet im Sinne der Verbrauchsteuergesetze ist das Bundesgebiet, ausgenommen das Gebiet der Ortsgemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg). Auf der Grundlage folgender Gesetze werden durch die Zollämter in Österreich Verbrauchsteuern eingehoben:

In Bezug auf Land- und Forstwirtschaft werden das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz und das Mineralölsteuergesetz näher beleuchtet.

10.1. Alkoholsteuergesetz

10.1.1. Alkohol

10/2

Als Alkohol im Sinne des Alkoholsteuergesetzes gelten

  • Waren der Positionen 2207 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt über 1,2 % vol, zB Wodka, Whisky, Rum, Obstbrand. Der enthaltene Alkohol wird durch Destillation von vergorenen Früchten oder Trester oder vergorenen Flüssigkeiten wie Wein oder Apfelwein gewonnen.

  • Waren der Positionen 2204, 2205 oder 2206 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt über 22 % vol, zB Wein, Schaumwein,...

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