Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft
3. Aufl. 2016
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S. 2535. Kirchenbeitrag bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
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Die Berechnung des Kirchenbeitrages ist in den jeweiligen Kirchenbeitragsordnungen geregelt. Die Betragsberechnung erfolgt bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vom Einheitswert. Weiters ist auch das nicht land- und forstwirtschaftliche Vermögen beitragspflichtig. Es gibt eine Reihe von Absatzbeträgen, zB für Kinder, Schulbesuch, Wohnraumbeschaffung uvm, die die individuellen Verhältnisse berücksichtigen. Diesbezüglich ist jedoch erforderlich, der Kirchenbeitragsstelle die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Nähere Informationen sind bei den Kirchenbeitragsstellen oder auf der jeweiligen Homepage der Diözese zu erhalten.
Ermittlung des Kirchenbeitrages eines Betriebes in der Diözese St. Pölten, Stand: 2015:
Bei Land- und Forstwirten
Der Kirchenbeitrag wird nach dem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Besitzes berechnet. Die Pachtflächen werden dabei entsprechend berücksichtigt. Gepachtete Flächen zählen mit 3/4 des vollen Einheitswertes, verpachtete Flächen mit 1/4 des Einheitswertes.
Der Beitragstarif ist nach Besitzgröße gestaffelt.
Er beträgt
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bis zu einem Einheitswert von 18.200 € | 6,0 Promille |
vom... |