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AR aktuell 5, Oktober 2019, Seite 32

Zur Einlagenrückgewähr beim fiktiven Cash Pooling

Michael Barnert

Egon Engin-Deniz beschäftigt sich in seinem Artikel in ecolex 2019, 751 im Lichte der Entscheidung des , mit der Zulässigkeit von Cash-pooling-Verträgen im Hinblick auf die kapitalerhaltungsrechtlichen Vorschriften.

Eingangs hält der Autor fest, dass es in der gegenständlichen Entscheidung des OGH um ein fiktives cash pooling ging, bei dem die teilnehmenden Konzerngesellschaften ihre gegenwärtigen und künftigen Forderungen zur Besicherung der Verbindlichkeiten aller Teilnehmer gegenüber der Bank an diese verpfändet hatten. Nachdem sich die beklagte Bank aus einer im Rahmen des cash pooling verpfändeten Forderung der österreichischen Konzerntochter durch Aufrechnung befriedigt hatte, wurde über das Vermögen dieser Gesellschaft vom LG Wiener Neustadt das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Masseverwalter der österreichischen Konzerntochter begehrte nun – gestützt auf das gesellschaftsrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr und die sich daraus ergebende Nichtigkeit der Cash-pooling-Vereinbarung – die Feststellung, dass die Herstellung der Aufrechnungslage unwirksam gewesen sei, sowie die Zahlung eines Betrags von rund 2 Mio €. Die zentrale Aussage der Entsc...

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