Das österreichische Seilbahnrecht
3. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1Öffentliches Recht/Verwaltungsrecht
I. Seilbahngesetz 2003
I.A. Entstehung
Mit der Erlassung des Seilbahngesetzes 2003 (SeilbG 2003) im Jahre 2003 wurde für Österreich erstmalig ein eigenständiges Gesetz für das Seilbahnwesen geschaffen. Vor Erlassung dieses Gesetzes galten für das Seilbahnwesen in Österreich die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes (EisbG). Diese kommen nunmehr – mit geringfügigen Ausnahmen – auf das Seilbahnwesen nicht mehr zur Anwendung.
Die Notwendigkeit zur Schaffung eines eigenständigen Seilbahngesetzes ergab sich auf Grund der erforderlichen Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Seilbahnen für den Personenverkehr vom („Seilbahnrichtlinie“). Grundsätzlich wäre es auch möglich gewesen, die in dieser Richtlinie vorgeschriebenen europarechtlichen Vorgaben durch entsprechende Änderungen des Eisenbahngesetzes in die österreichische Rechtsordnung einzufügen (dh die EU-rechtlichen Vorgaben in das EisbG aufzunehmen), auf Grund der Entwicklung des Seilbahnwesens zu einem eigenständigen Bereich des Transportwesens und diverser verfahrensrechtlicher Besonderheiten von Seilbahnen im Verhältnis zu Schienenbahnen war es jedoch zweckmäßi...