Einführung in das Salzburger Bau- und Raumplanungsrecht
1. Aufl. 2019
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S. 11. Salzburger Baupolizeigesetz 1997
1.1. Einleitung und historische Entwicklung
Im (öffentlichen) Baurecht werden für die geordnete Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Beschränkungen der aus dem Besitz von Grund und Boden abzuleitenden Baufreiheit geregelt. Das Baurecht ist - mit Ausnahme der in die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Bundes fallenden Materien - in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache (Art 15 B-VG). Die örtliche Baupolizei zählt mit der örtlichen Raumplanung gem Art 118 Abs 3 Z 9 B-VG zu den wichtigsten Agenden des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden.
Das Baurecht entwickelte sich ursprünglich aus den Vorschriften (insb Feuerlöschordnungen) zur Vermeidung des Entstehens und der Ausbreitung von Bränden. Die ersten Kodifikationen des modernen Baurechts erfolgten im Land Salzburg im 19. Jahrhundert, wobei für Stadt und Land Salzburg zunächst unterschiedliche Bauvorschriften galten. Zu erwähnen sind dabei die 1886 nur für die Landeshauptstadt Salzburg erlassene Stadtbauordnung (StBO) und die 1879 für das übrige Landesgebiet in Kraft getretene Landbauordnung (LBO). Die StBO und die LBO wurden mehrmals wiederverlautbart, und standen bis in die 1970er Jahre - mit Unterbrechungen während der...