Handbuch Österreichisches Naturschutzrecht
1. Aufl. 2018
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S. 107Kapitel VI: Der besondere Gebietsschutz nach nationalem Recht
1. Übersicht
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Der Gebietsschutz ist eine wichtige Säule des Naturschutzrechtes und bedeutet allgemein, dass für ein unter Schutz gestelltes Gebiet strengere naturschutzrechtliche Vorschriften gelten. Dieser Gebietsschutz kann einerseits dadurch erreicht werden, dass für bestimmte Gebiete bereits ex lege restriktivere Vorschriften gelten. Andererseits kann die Anwendung strengerer Vorschriften von einer Unterschutzstellung durch einen Rechtsakt der Naturschutzbehörde (Verordnung, Bescheid) abhängig gemacht werden. Letzteres wird auch als „besonderer Gebietsschutz“ bezeichnet, der in unterschiedlichem Ausmaß in allen NSchG verankert ist. Darüber hinaus sehen die einzelnen Nationalparkgesetze einen – besonders qualifizierten – Gebietsschutz vor.
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Bei der Schaffung und Ausgestaltung von geschützten Gebieten beweisen die Landesgesetzgeber Kreativität: Die Gebietskategorien wurden und werden immer mehr ausdifferenziert, sodass sich heute im Ländervergleich kein einheitliches Bild mehr zeigt. Die klassischen Instrumente des Gebietsschutzes sind folgende:
Naturschutzgebiete
Auch wenn die Kriterien für diese Schutzgebietskategorie nicht einh...